Aldi Mogelpackung: Verbraucherschützer schlagen Alarm
Was ist eine Mogelpackung?
Der Begriff "Mogelpackung" bezeichnet eine Verpackung, die weniger Inhalt enthält als erwartet oder suggeriert wird.
Aldi im Visier von Verbraucherschützern
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Aldi wegen einer Mogelpackung bei Kaffee abgemahnt. Die 500-Gramm-Packung enthielt lediglich 475 Gramm Kaffee.
Weitere Vorwürfe gegen Aldi
Auch in anderen Produkten von Aldi sollen Mogelpackungen gefunden worden sein, darunter bei:
- Kekse
- Chips
- Schokolade
Verbraucher werden getäuscht
Verbraucherschützer kritisieren, dass Mogelpackungen die Verbraucher täuschen und ihnen ein falsches Bild über den Inhalt vermitteln.
Gesetzliche Regelungen
In Deutschland gibt es strenge gesetzliche Regelungen gegen Mogelpackungen. Die Füllmenge muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angegeben werden, und der Inhalt darf nicht wesentlich geringer sein als erwartet.
Aldi reagiert
Aldi hat auf die Vorwürfe reagiert und eine Stellungnahme abgegeben. Das Unternehmen bedauert die Fehler und verspricht, die betroffenen Produkte aus dem Sortiment zu nehmen.
Was Verbraucher tun können
Verbraucher können sich gegen Mogelpackungen wehren, indem sie:
- Auf die Füllmenge achten
- Die Verpackung sorgfältig prüfen
- sich bei Verdacht an die Verbraucherzentrale wenden