Mogelpackung Aldi: Tricksereien bei Verpackungen aufgedeckt
Einordnung
Der Discounter Aldi steht im Verdacht, durch sogenannte Mogelpackungen Kund*innen zu täuschen. Bei Mogelpackungen handelt es sich um Verpackungen, die größer sind als der tatsächliche Inhalt. Die Waren scheinen so voluminöser und ergiebiger, als sie tatsächlich sind.
Beispiele für Mogelpackungen bei Aldi
Konkret werden Aldi unter anderem folgende Mogelpackungen vorgeworfen:
- Chips: Eine Tüte Chips mit einem angegebenen Inhalt von 200 g enthielt tatsächlich nur 180 g.
- Schokolade: Eine Tafel Schokolade mit einem angegebenen Gewicht von 100 g wog tatsächlich nur 95 g.
- Joghurt: Ein Becher Joghurt mit einem angegebenen Inhalt von 500 g enthielt tatsächlich nur 480 g.
Konsequenzen für Kund*innen
Durch Mogelpackungen werden Kund*innen getäuscht und zum Kauf von weniger Inhalt verleitet, als sie glauben. Dies kann zu einem Vertrauensverlust gegenüber dem Unternehmen führen und zu finanziellen Einbußen für die Kund*innen.
Reaktion von Aldi
Aldi hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, dass es sich bei den genannten Fällen um Einzelfälle handelt. Das Unternehmen betont, dass es sich an die gesetzlichen Vorschriften halte und Kund*innen nicht täuschen wolle.
Rechtliche Lage
Mogelpackungen sind in Deutschland nicht explizit gesetzlich verboten. Allerdings verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) irreführende Angaben auf Verpackungen. Wenn eine Verpackung größer ist als der tatsächliche Inhalt, kann dies als eine solche Irreführung gewertet werden.
Fazit
Die Vorwürfe der Mogelpackungen gegen Aldi sind besorgniserregend. Kund*innen sollten sich bewusst sein, dass solche Tricksereien vorkommen können. Es ist wichtig, beim Einkauf auf die tatsächlichen Inhalte der Verpackungen zu achten und sich nicht von optischen Täuschungen blenden zu lassen.